ADAC schreibt unerlaubt DMV-Mitglieder an

Stellungsnahme des DMV Präsidium

Liebe DMV-Mitglieder,

der DMV hatte dem ADAC im Rahmen des seit 1999 bestehenden Kooperationsvertrages die Adressen  
seiner Mitglieder zu Abrechnungszwecken im Bereich der Pannen- und Abschlepphilfe überlassen.

Am 06.12.2010 hat der ADAC in einem Rundschreiben widerrechtlich die Mitgliederadressen des DMV  
genutzt, um die DMV-Mitglieder zum Eintritt in den ADAC zu bewegen.

Das Präsidium des DMV hat gegen den ADAC aus diesem Grund Strafanzeige wegen des Verrats von  
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erstattet.  

Des Weiteren wurde der ADAC aufgefordert, es künftig zu unterlassen, die DMV-Mitglieder, die nicht bereits  
ADAC-Mitglieder sind, zu Werbezwecken anzuschreiben. Sollte der ADAC die geforderte  
Unterlassungserklärung nicht fristgemäß abgeben, wird der DMV gegen den ADAC gerichtliche Schritte  
einleiten.

Das Präsidium des DMV