ADAC schreibt unerlaubt DMV-Mitglieder an

Stellungsnahme des DMV Präsidium
Liebe DMV-Mitglieder,
der DMV hatte dem ADAC im Rahmen des seit 1999 bestehenden Kooperationsvertrages die Adressen
seiner Mitglieder zu Abrechnungszwecken im Bereich der Pannen- und Abschlepphilfe überlassen.
Am 06.12.2010 hat der ADAC in einem Rundschreiben widerrechtlich die Mitgliederadressen des DMV
genutzt, um die DMV-Mitglieder zum Eintritt in den ADAC zu bewegen.
Das Präsidium des DMV hat gegen den ADAC aus diesem Grund Strafanzeige wegen des Verrats von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erstattet.
Des Weiteren wurde der ADAC aufgefordert, es künftig zu unterlassen, die DMV-Mitglieder, die nicht bereits
ADAC-Mitglieder sind, zu Werbezwecken anzuschreiben. Sollte der ADAC die geforderte
Unterlassungserklärung nicht fristgemäß abgeben, wird der DMV gegen den ADAC gerichtliche Schritte
einleiten.
Das Präsidium des DMV